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Max Werth Reifenservice

Verkauf, Einlagerung und Reifenreparatur

Wir führen Reifen für PKW, LKW oder Motorrad. Sie bekommen bei uns aber auch Bereifung für Sackkarren, Schubkarren, Krankenfahrstühle oder Reifen für die Industrie.

Neben Verkauf, Montage und Reparaturservice bieten wir Ihnen selbstverständlich auch die saisonale Einlagerung Ihrer Reifen an.

Fast alle gängigen Marken finden Sie in unserem Programm: Michelin, Kleber, Tigar, Hankook, Continental, Dunlop, Fulda, Pirelli, Goodyear, Vredestein, Maxxis, Sava, Nokian, Nexen, Nankang, Uniroyal, Barum usw.

Besuchen Sie uns direkt in einer unserer Filialen oder informieren Sie sich hier über das gesamte verfügbare Angebot: EFR- Einkaufsgesellschaft freier Reifenhändler:

REIFENFIBEL

Welche Reifen darf ich fahren?

Diese Angabe finden Sie in Ihrem KFZ Schein in der Zeile 20 bis 23 oder auch in den Bemerkungen in der Zeile 33 sehen Sie dazu die folgende Abbildung.

1.) Beschreibt die: Reifenbreite in mm.
2.) die Reifenhöhe in % von der Breite
3:) den Felgendurchmesser in Zoll
4.) Die Tragfähigkeit, auch Loadindex genannt
5.) die max. Geschwindigkeit, auch Speedindex genannt
6.) hier ist z.B. die Felgengröße aufgeführt
7.) hier ist eine weitere mögliche Reifengröße eingetragen.

 

 

 

Winterreifen
Moderne Winterreifen haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und bleiben daher auch bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius elastisch und griffig; die ausgeklügelte Profilgestaltung trägt den oft nassen Straßen Rechnung, die Lamellentechnologie sorgt darüber hinaus für eine wirksame Verzahnung bei schneeglatten Fahrbahnoberflächen. Ihre Vorteile können Winterreifen allerdings nur bei ausreichender Profiltiefe, hier sind mindestens 4 mm empfohlen, voll ausspielen.

Tests auf winterlichen Fahrbahnen zeigten, dass bei Sommerbereifung mit mindestens einer Verdoppelung des Bremsweges zu rechnen ist, beim Beschleunigen ist das Defizit sogar noch höher. Nicht zuletzt erhöht sich die Unfallgefahr durch die stark verschlechterte Seitenführung.

Moderne Winterreifen haben keine Komforteinbußen, verschleißen nicht schneller als Sommerreifen, sind auf optimale Nässehaftung ausgelegt und bremsen (im Winter eingesetzt) besser als Sommerreifen. Auch sind in punkto Aussehen keine Abstriche mehr zu machen dank modernen Profildesigns.

Ganzjahresreifen
Während Winterreifen sich beim Thema Komfort in ihren Leistungen den Sommerreifen angenähert haben, bleiben doch ein paar markante Unterschiede. Winterreifen verschleißen aufgrund ihrer “weicheren” Gummimischung bei höheren Temperaturen (im Sommer) schneller und werden im Fahrverhalten schwammig. Hingegen bieten Sommerreifen bieten aufgrund ihrer “härteren” Gummimischung bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius nicht genug Flexibilität und damit zuwenig Sicherheit.

Ganzjahresreifen stellen somit zwangsläufig immer einen Kompromiss dar , weil ihre Gummimischung für keine Jahreszeit optimal ausgelegt ist.

Zahlen auf dem Reifen
Oder auch: Was bedeutet das eigentlich 185/65R14 86H? Um beim Reifenwechsel sicher zu gehen, sollte man wissen, was die geheimnisvollen Zahlen an der Reifenflanke bedeuten. Wie finden Sie die richtige Reifengröße fr Ihr Fahrzeug? Die zulässigen Reifengrößen steht in Ihrem Fahrzeugschein bzw. -brief unter Punkt 20 bis 23. Zusätzlich können unter Punkt 33 noch weitere Reifengrößen sowie spezielle Auflagen (Beschränkung auf bestimmte Reifenhersteller und Profilausführungen) vermerkt sein.

  1. 185 Reifenbreite in mm
  2. 65 Prozentangabe des Verhältnisses von Reifenhöhe und Reifenbreite
  3. 14 Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm)
  4. 86 Tragfähigkeits-Kennzahl (Load-Index)
  5. H Geschwindigkeitssymbol (Speed-Index)

 

Zu 4) Load-Index: Zu 5) Speed-Index:

 

M 130 km/h U 200 km/h
N 140 km/h H 210 km/h
P 150 km/h V 240 km/h
Q 160 km/h W 270 km/h
R 170 km/h Y 300 km/h
S 180 km/h ZR über 240 km/h
T 190 km/h ZR** über 270 km/h
80 = 450 kg 90 = 600 kg 100 = 800 kg
81 = 462 kg 91 = 615 kg 101 = 825 kg
82 = 475 kg 92 = 630 kg 102 = 850 kg
83 = 487 kg 93 = 650 kg 103 = 875 kg
84 = 500 kg 94 = 670 kg 104 = 900 kg
85 = 515 kg 95 = 690 kg 105 = 925 kg
86 = 530 kg 96 = 710 kg 106 = 950 kg
87 = 545 kg 97 = 730 kg 107 = 975 kg
88 = 560 kg 98 = 750 kg 108 = 1000 kg
89 = 580 kg 99 = 775 kg 109 = 1030 kg

** nur bei Reifen mit “E13″ Kennzeichnung.

Weitere Bezeichnungen
rf … reinforced (Bezeichnung für speziell verstärkte Reifen) /

  • N1 und N0 Porsche- Spezifikationen /
  • tubeless … schlauchlose Reifen /
  • E1 oder e1 Prüfzeichen für Europa (muss auf allen Reifen sein). Die Zahl gibt das prüfende Land an.

Die DOT Nummer .
Oder auch wie erkenne ich überhaupt wie alt meine Reifen sind?
Auf der Reifenflanke befindet sich eine Zahl die folgendermaßen aussieht
DOT109<
Diese Zahl gibt das Herstellungsdatum an. 109 zum Beispiel Bedeutet dass der Reifen in der 10. Woche im Jahr 1999 hergestellt wurde.
Aber Vorsicht es könnte auch 1989 heißen. Deshalb:
DOT109< heißt 10 KW 1999
DOT109 heißt 10 KW 1989
Das kleine Dreieck, manchmal ist es auch ein kleiner Pfeil, gibt an, das es sich bei dem Reifen um einen im Jahrzehnt “90” hergestellten Reifen handelt.
Leider ist die zweite Jahreszahl erst seit 2000 Standart. Dann heißt es:
DOT2200
Für 22. Woche im Jahr 2000 hergestellt
DOT ist die Abkürzung für Deparment of Transportation.

Profiltiefe & Reifenverschleißkontrolle
Die Profiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen. Wer mit weniger unterwegs ist, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Hilfreich bei der Beurteilung der Profiltiefe sind die Abnutzungsindikatoren: kleine “Erhebungen” in den Umfangsrillen, die bei einem abgefahrenen Profil sichtbar werden. Wegen der stark wachsenden Aquaplaning-Gefahr (siehe auch Wetterverhältnisse in Deutschland) und des schlechter werdenden Bremsverhaltens* sollten die Reifen schon vor Erreichen der Mindestprofiltiefe ausgetauscht werden. Im allgemeinen gilt dabei:

    • Sommerreifen ab 2 mm Restprofiltiefe
    • Breitreifen ab 3 mm Restprofiltiefe
    • Winterreifen ab 4 mm Restprofiltiefe

Reifen-Sicherheitshinweise: Reifen, die bis zur Plateau-Anzeige abgefahren sind, sollten nicht mehr verwendet werden.
Die Pfeilmarkierungen an der Seitenwand weisen auf die Position der Plateau- Verschleißanzeige an der Lauffläche hin. Dieses Symbol zeigt an, dass auf diesem Plateau 50% des Reifenabriebs erreicht sind. In diesem Zustand kann der Reifen nicht mehr als Winterreifen verwendet werden.
Die Dreiecksmarkierungen an der Seitenwand weisen auf die Position der Verschleißanzeige an der Lauffläche hin. Dieses Symbol zeigt an, da die verbleibende Profiltiefe nur noch 1,6 mm beträgt; in diesem Zustand muss der Reifen ausgewechselt werden.

Machen Sie rechtzeitig Schluss!
Für jeden Reifen gilt: Seine Lebensdauer ist spätestens nach etwa 10 Jahren zu Ende. Selbst wenn er noch tadellos aus sieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen großen Teil ihrer Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den Alterungsprozess. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund dafür feststellen. Entweder ist hier der Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie sich folgendes zur Regel:

  • Reifen über 10 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im Einsatz waren.
  • Reifen für Wohnwagen und nicht dauernd benutzte Reifen nach 6 bis 8 Jahren ersetzen.
  • Reservereifen älter als 6 Jahre nur noch im Notfall verwenden.
  • lesen Sie dazu auch die Seite Dot- Nummer.

Gehen Sie auf Nummer sicher, es ist Ihr Leben!

Reifen richtig lagern
Im Dunkeln fühlen sie sich am wohlsten
Wer sein Fahrzeug in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umrüstet, sollte seine Sommerreifen richtig einlagern und sie nicht einfach achtlos in der Garage abstellen. Wir empfehlen, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Die Reifen vor dem Abmontieren kennzeichnen, damit es möglich ist die Reifen im nächsten Winter wieder an der gleichen Position zu montieren. Je nach Profiltiefe können auch die Reifen der Vorderachse mit denen der Hinterachse getauscht werden. Dadurch werden die Reifen gleichmäßiger abgefahren.
  • Den Luftdruck etwas erhöhen (ca.0,5 bar).
  • Die Reifenoberfläche auf Schäden untersuchen und Fremdkörper aus dem Profil entfernen.
  • Die Reifen kühl, trocken und dunkel lagern. Darauf achten, dass sie nicht mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
  • Reifen ohne Felgen müssen senkrecht stehen, mit Felgen kann man sie an der Wand aufhängen oder liegend übereinander stapeln.

Wer zu Hause für Reifen keinen Platz hat, kann sie auch gegen eine kleine Gebühr beim Reifenhändler einlagern lassen. Generell schreibt der Gesetzgeber zwar nur mindestens 1,6 Millimeter vor, Bei Winterreifen sollte man den Rat befolgen, dass die Profiltiefe mindestens noch vier Millimeter beträgt. Reifen, die älter sind als acht Jahre sollten unabhängig von der Profiltiefe Fachgerecht entsorgt werden. Am besten bei Ihrem Reifenhändler der bei einem zertifizierten Reifenentsorger die Reifen entsorgt.

Schneeketten brauchen Sommer-Pflege Auch Schneeketten brauchen etwas Pflege, sollen sie über Jahre hinweg ihren Dienst tun. Bevor man sie im Frühjahr “einmottet”, sollte man sie gründlich waschen und vor dem Wegpacken gut trocknen lassen. Manche Schneeketten- Hersteller bieten von April bis September einen besonderen Service an. Dabei werden defekte Glieder ausgetauscht und die Ketten auf Wunsch neu verzinkt.

Luftdruck regelmäßig überprüfen
Der richtige Luftdruck wird gemeinsam von Reifen- und Fahrzeugherstellern für jedes Fahrzeug individuell festgelegt.
Zu hoher oder zu niedriger Luftdruck verhindert den optimalen Kontakt des Profils zur Fahrbahn. Die Folgen sind nicht nur übermäßiger oder ungleichmäßiger Profilabrieb sondern auch eine deutlich schlechtere Haftung.
Der Luftdruck sollte daher bei “kalten” (nicht warm gefahrenen) Reifen ca. alle vier Wochen kontrolliert werden. Auch beim Reservereifen sollte der Luftdruck regelmäßig geprüft werden, damit er im Notfall auch eingesetzt werden kann.
Beachten Sie auch dass “Noträder” immer einen höheren Luftdruck bekommen wie die Serienbereifung. (4 Bar oder mehr)

Auswuchten der Räder
Die serienmäßigen Räder werden im Werk ausgewuchtet. Das Auswuchten ist notwendig, um unterschiedliche Gewichtsverteilung und Materialungenauigkeiten auszugleichen Im Fahrbetrieb  macht sich die Unwucht durch Trampel oder Flattererscheinungen bemerkbar. Das heißt das Lenkrad beginnt bei höherem Tempo zu zittern. In der Regel tritt dieses Zittern nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich auf, wie z.B. bei 80-90 km/h und verschwindet wieder bei niedrigerer und höherer Geschwindigkeit. Solche Unwuchterscheinungen können mit der Zeit zu Schäden an Achsgelenken, Lenkgetriebe, Stoßdämpfern und den Radlagern führen. Die Räder grundsätzlich alle 20000 km oder nach der Winter bzw. Sommer -Lagerung auswuchten lassen, da sich durch Abnutzung im Betrieb, oder durch falsche Lagerung die Gewichts- und Materialverteilung am Reifen ändert.

Fabrikatbindungen bei PKW Reifen
Bei vielen Personenkraftwagen, insbesondere bei leistungsstarken und schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das jeweilige Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Mit der Einführung von europäischen Genehmigungen für Reifen ist in der entsprechenden EU-Richtlinie die Festlegung von Fabrikat- oder Profilbindungen nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass die in den fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenbindungen keine direkte Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung gelten.

Das Bundesverkehrsministerium hat bekannt gegeben,
unter welchen Voraussetzungen von den eingetragenen Hersteller-Profilbindungen abgewichen werden kann: Die Bezeichnung der neuen Reifen (z.B. 195/65 R15 91V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Die Reifen müssen Europa-Prüfzeichen tragen, z.B. (E1) oder (e1) Nur wenn diese Bedingungen eingehalten sind, gilt das Fahrzeug bezüglich der Bereifung als vorschriftsmäßig.

Fahrzeughalter und Fahrer
haben jedoch weiterhin eigenverantwortlich sicherzustellen, dass es bei Abweichungen von Reifenempfehlungen zu keiner Gefährdung (z.B. aufgrund unsicheren Fahrverhaltens oder nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit.) oder zu keiner Unvorschriftsmäßigkeit (z.B. aufgrund nicht ausreichender Radabdeckung oder schleifender Reifen) kommen kann.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat mit Schreiben vom 16.02.2000 darauf hingewiesen, dass die bei verschiedenen Kraftfahrzeugen erfolgte Reifen-Fabrikations-Bindung von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit der Richtlinie 92/93eg angesehen wir. Da die Richtlinie durch Verordnung vom 12.08.1997 (bgbi roem. 1, S. 2051) in nationales Recht umgesetzt wurde, sind bestehende Reifen-Fabrikations-Bindungen ab sofort rechtsunwirksam. Durch die Aufhebung der Reifen-Fabrikations-Bindung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen. Das hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Gegenstand der Überprüfung sind.

Doch es kommt noch besser
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.

Die Begründung der Europäischen Kommission:
Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.

Der Geltungsbereich:
– alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen
– alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR

Die Konsequenzen für den Fahrzeughalter
Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt.

Zahlenangaben auf einer Felge.

Am Beispiel einer Felge im Querschnitt mit den Maßen: 7J15H2 et 25 für einen VW Golf

    • 7 ist die Felgenbreite (Angabe in Inch/Zoll)
    • 15 ist der Felgendurchmesser(Angabe in Inch/Zoll)
    • H2 bedeutet daß die Felge 2 Hump hat. (verhindert das Abrutschen des Reifen von der Felge bei Druckverlust
    • et25 ist die Einpresstiefe, das heißt: wie weit die Felgenanschraubfläche von der Felgenmitte entfernt ist.(Angabe in mm)
    • Lochkreis: bei VW z.B. 4/100mm das heißt die Felge ist mit 4 Schrauben befestigt und der Kreisdurchmesser in dem die Schrauben angebracht sind beträgt 100mm.
    • Die Mittenzentrierung ist eine Zentrierung der Felge auf der Radnabe, bei VW z.B.56,4mm
  • Desweiteren findet man auf einer Felge noch folgende Zahlen:
  • Felgentyp z.B. Platin P1
  • KBA Nummer. (das ist die Zulassungsnummer des Kraftfahrtbundesamtes
  • und eine Einprägung des Herstellungzeitraum

 

Die Achsvermessung
Optimale Fahreigenschaften und geringster Reifenverschleiß kann nur dann erzielt werden, wenn die Geometrie der Räder in Ordnung ist. Bei anomaler Reifenabnutzung sowie mangelhafter Straßenlage, schlechter Richtungsstabilität in Geradeausfahrt sowie schlechten Lenkeigenschaften in Kurvenfahrt sollte die Werkstatt aufgesucht werden, um den Wagen optisch vermessen zu lassen. Die Fahrzeugvermessung ist eine entsprechende Meßanlage erforderlich. Hier einmal die für die Vermessung erforderlichen Grundbegriffe wie Spur, Sturz, Nachlauf und Spreizung..

Die Spur
Die Spur kann bei allen Fahrzeugen einstellt werden.
Als Spur bezeichnet man den seitlichen Abstand der Räder voneinander. In der Regel müssen Vorderräder Vorspur haben, weil sie durch Sturz und Rollwiderstand in Geradeausfahrt immer ein wenig nach außen laufen, da grundsätzlich etwas Spiel in den Radlagern, in der Radaufhängung und den Spurstangengelenken vorhanden ist. Die Vorspur kompensiert das Bestreben der Vorderräder, nach außen zu laufen. Für die Vorspur werden die Räder so eingestellt, daß sie vorn etwas enger zusammenstehen als hinten. Nachspur bedeutet, daß die Vorderräder, vorn etwas weiter auseinanderstehen als hinten.

 


Sturz
Der Sturz kann bei vielen Fahrzeugen eingestellt werden
Sturz und Spreizung vermindern die Übertragung von Fahrbahnstößen auf die Lenkung und halten bei Kurvenfahrt die Reibung möglichst gering. Sturz ist der Winkel, um den die Radebene von der Senkrechten (90° zur Fahrbahn) abweicht. Die Vorderräder stehen also schräg. Bei positivem Sturz stehen die Räder unten mehr zusammen als oben.

 

 

 


Nachlauf
Der Nachlauf lässt sich bei nur wenigen Fahrzeugen einstellen.
Nachlauf ist der Winkel zwischen der Schwenkachse des Achsschenkels und der Senkrechten im Reifenaufstandspunkt in Querrichtung des Fahrzeuges gesehen. Der Nachlauf beeinflusst maßgeblich die Geradeausführung der Vorderräder. Zu geringer Nachlauf begünstigt ein Abweichen aus der Fahrtrichtung auf schlechten Straßen und bei Seitenwind, lässt überdies nach der Kurvenfahrt die Lenkung nicht weit genug zur Mittelstellung zurücklaufen. Das Fahrzeug läuft dann auch gerne Spurrillen nach.

 

 

 

Spreizung
Die Spreizung ist konstruktionsbedingt und lässt sich nicht einstellen. Spreizung ist der Winkel zwischen der Schwenkachse des Achsschenkels und der Senkrechten im Reifenaufstandspunkt, in Längsrichtung des Wagens gesehen.
Durch den Sturz- und Spreizwinkel werden die Berührungspunkte der Räder auf der Fahrbahn näher an die Schwenkachse des Achsschenkels herangebracht. Damit wird der so genannte Lenkrollhalbmesser klein gehalten. Je kleiner der Lenkrollhalbmesser ist, desto leichtgängiger ist die Lenkung. Auch die Fahrbahnstöße wirken sich wesentlich schwächer auf das Lenkgestänge aus. Bei einem negativen Lenkrollradius wird größere Richtungsstabilität bei ungleicher Bremswirkung an den Vorderrädern erreicht.

Wann Tempo 100 km/h mit Anhänger?
Was sind die Voraussetzungen an das Zugfahrzeug?
PKW mit Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg und mehrspurige KFZ mit Anhänger bis 3500 kg (Klein- LKW oder Wohnmobile mit Anhänger)

    1. Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
    2. Gebremste Anhänger müssen über Radstoßdämpfer verfügen.
    3. Ungebremste müssen nicht über Radstoßdämpfer.
    4. Die Anhängerbereifung muss für 120 km/h freigegeben sein, Speedindex L oder höher.
  1. Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  2. Die Ausnahmeverordnung gilt nur für Züge. Anhänger und Zugfahrzeug bilden eine Einheit, es darf nicht mit anderen Anhängern Kombiniert werden bzw. ausgetauscht werden.

Folgendes muss zu den Gewichten beachtet werden:

  1. bei ungebremsten Anhängern: Zulässige Anhängergesamtgewicht= 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug
  2. bei gebremsten Wohnanhängern: Zulässige Anhängergesamtgewicht= 1,1 x Leergewicht Zugfahrzeug
  3. bei anderen gebremsten Anhängertypen: Zulässige Anhängergesamtgewicht= 0,8 x Leergewicht Zugfahrzeug

Das Gesamtgewicht des Anhängers muss jedoch immer kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Außerdem muss die maximal zulässige Anhängelast eingehalten werden.
Zum Beispiel hat Ihr Zugfahrzeug ein Leergewicht 1000 kg (Siehe Spalte 14 im KFZ Schein) und Sie haben einen Kastenanhänger, einachsig gebremst, mit Stoßdämpfern ausgerüstet, mit einem zulässige Gesamtgewicht 1350 kg.
Dann hat der Anhänger bei Tempo 100 folgendes zulässige Gesamtgewicht=1,1 x 1000 kg (PKW leer) = 1100 kg

Was müssen Sie tun um die begehrt Plakette für PKW und Anhänger zu erhalten?

  1. Die oben genannten Punkte für das eigene Gespann prüfen. (ABS, Stoßdämpfer, Reifenalter )
  2. Das Gespann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorstellen. (TÜV)
  3. Der überprüft und bescheinigt die oben genannten Voraussetzungen.
  4. Mit der Bescheinigung müssen Sie zum Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle), diese prüft und die Daten und bestätigt Sie.
  5. Sie bekommen vom Straßenverkehrsamt zwei Tempo -100 – Plaketten ausgegeben.
  6. Die kleine Plakette muss an die Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges mittig oben angebracht werden.
  7. Die größere Plakette muss am Anhänger hinten angebracht werden.
  8. Die Bescheinigung muss mit den Fahrzeugpapieren permanent mitgeführt

Das war es, schon geht es los mit Tempo 100, aber denken Sie immer daran, je schneller Sie mit einem Gespann sind desto höher wird Ihr Bremsweg. Der Hänger schiebt immer mit beim Bremsen, auch wenn er eine Auflaufbremse hat